Die DKV hat die Einführung der Unisex-Tarife dazu genutzt, die Leistungen in der Krankheitskosten-Vollversicherung zu verbessern. Dabei hat die DKV den vom PKV-Verband erarbeiteten Katalog an Mindestleistungen für Psychotherapie, Hilfsmittel und Entziehungsmaßnahmen berücksichtigt. Diese Leistungen sind nunmehr auch in die meisten Bisex-Tarife integriert und kommen so den langjährig versicherten Bestandskunden zugute.
Heilpraktikerleistungen
Bei den Tarifen mit Heilpraktikerleistungen richtet sich die Erstattung zukünftig nur noch nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Eine Begrenzung auf die bisher vorgesehenen GOÄ-Sätze entfällt damit. Damit sehen künftig die Tarife, die Leistungen für Heilpraktiker vorsehen, eine einheitliche Erstattungsfähigkeit der Gebühren vor.
Heilmittel: Ergotherapie, Osteopathie und Podologie
Ergotherapie
Die Ergotherapie wird zukünftig in allen Tarifen im tariflichen Umfang erstattet. In einigen Tarifen war die Leistung bisher nur in dem zum Tarif gehörigen Leistungsverzeichnis enthalten.
Osteopathie
Bisher werden osteopatische Leistungen nur dann erstattet, wenn die Maßnahmen durch einen Arzt (Zahnarzt) oder Heilpraktiker durchgeführt werden. Ab sofort wird diese Leistung auch bei Behandlung durch Physiotherapeuten erstattet
Podologie
Die podologische Behandlung durch Podologen (medizinische Fußpfleger) wird nach ärztlicher Verordnung zu den üblichen Beträgen zukünftig ebenfalls erstattet.
Ambulante Psychotherapie:
Die Empfehlung des PKV-Verbandes sieht bei ambulanter Psychotherapie eine Erstattung für mindestens 50 Sitzungen im Kalenderjahr vor. Dabei soll die maximale Eigenbeteiligung 30 Prozent je Sitzung nicht übersteigen. Die Leistungen für ambulante Psychotherapie können von einer schriftlichen Leistungszusage abhängig gemacht werden.
Bei Tarifen, die bisher auf eine maximale Anzahl von Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt waren (z.B. 20 Sitzungen), wurde die Sitzungszahl auf max. 50 Sitzungen erhöht und soweit erforderlich die Erstattungssätze angepasst. Höhere Erstattungssätze bleiben selbstverständlich erhalten.
Hilfsmittel:
Hilfsmittel werden in den AVB zukünftig nicht mehr abschließend aufgelistet, sondern durch einen offenen Hilfsmittelkatalog ersetzt. Damit kann die DKV schneller auf medizinisch notwendige Weiter-/ Neuentwicklungen im Hilfsmittelsektor reagieren. Gleichwohl enthalten die AVB nun die Empfehlung für den Kunden, sich vor dem Bezug großer Hilfsmittel mit der DKV in Verbindung zu setzen. Hintergrund ist, dass die DKV über ihren vom Wirtschaftsmagazin Focus Money ausgezeichneten Hilfsmittelservice Hilfsmittel zu günstigeren Konditionen und besseren Serviceleistungen beschaffen kann, als es dem einzelnen Kunden möglich wäre.
Bei Fragen zur DKV wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer.